IPPC steht für „Integrated Pollution Prevention and Control“. Auf Deutsch übersetzt "Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.
Für Betriebe deren Tierplätze die Schwellenwerte lt. folgender Tabelle erreichen ist neben einer Baubewilligung auch eine Bewilligung nach dem IPPC-Anlagen und Betriebsgesetz notwendig:
40.000 Plätze für Geflügel
2.000 Plätze für Mastschweine (Schweine über 30 kg)
750 Plätze für Sauen
Zuständige Behörde ist hier die jeweilige Bezirkshauptmannschaft (BH).