UVP Verfahren

UVP Verfahren


Die Schweine- und Geflügelhaltung macht in den letzten Jahren einen Strukturwandel durch. Die Tierbestände auf den Betrieben werden größer und stellen daher die Landwirte vor neue Herausforderungen in der Planung und Umsetzung von Stallbauten. Ab einer bestimmten Größenordnung (Kapazität) können die Errichtung oder die Erweiterung von Tierhaltungsanlagen für Schweine oder Geflügel einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.
Ab einer bestimmten Größenordnung unterliegen die Errichtung oder die Erweiterung von Schweine und Geflügelstallungen einer UVP (Umweltveträglichkeitsprüfung):
Keinesfalls UVP-pflichtig (sofern keine Umgehung vorliegt):
  • Vorhaben, die eine Kapazität von weniger als 25 Prozent des Schwellenwertes aufweisen.
  • Änderungen von Vorhaben, die eine Kapazitätsausweitung von weniger als 25 Prozent des Schwellenwertes erreichen.
Jedenfalls UVP-pflichtig:
  • Vorhaben, welche die Schwellenwerte in Tabelle 1 erreichen oder überschreiten
  • Änderungen von Vorhaben, die eine Kapazitätsausweitung von mindestens 100 Prozent des Schwellenwertes in Tabelle 1 erreichen oder überschreiten
Möglicherweise UVP-pflichtig:
  • Vorhaben in schutzwürdigen Gebieten, welche die Schwellenwerte in Tabelle 2 überschreiten und unter dem Schwellenwert der Tabelle 1 bleiben
  • Vorhaben (auch Änderungsvorhaben) ab 25 Prozent der Schwellenwerte gemäß Tabelle 1 + 2, wenn folgende Bedingungen zusammentreffen:
    1. Räumliches Zusammenwirken mit anderen Stallungen (Kumulierung der Auswirkungen)
    2. Die betroffenen Kapazitäten erreichen gemeinsam den relevanten Schwellenwert. Der anzuwendende Schwellenwert hängt von der Lage des beantragten Vorhabens ab.
Wir prüfen für Sie als erstes mittels eines UVP-Festellungsantrages, ob überhaupt UVP-Pflicht besteht. Sollte dennoch eine UVP-Pflicht bestehen erstellen wir die erforderlichen Projektunterlagen und begleiten Sie im gesamten Verfahren.

Wir machen die gesamte Planung und Projektkoordination, unterstützen Sie aber auch bei der Auswahl externer Fachplaner, Gutachter und Fach-Rechtsanwälten. Weiters korrespondieren wir natürlich auch direkt mit den Behörden und Amtssach-verständigen und begleiten bzw. vertreten Sie auch bei Behörden und Verhandlungstermine.

„Durch die Erfahrung von Minichshofer wurden Schwierigkeiten im Genehmigungsverfahren sehr schnell gelöst. Das wäre mir selbst nie gelungen und hat meine Nerven enorm geschont.“
Johannes Lembacher
Maissau

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