Wir prüfen für Sie als erstes mittels eines UVP-Festellungsantrages, ob überhaupt UVP-Pflicht besteht. Sollte dennoch eine UVP-Pflicht bestehen erstellen wir die erforderlichen Projektunterlagen und begleiten Sie im gesamten Verfahren.
Wir machen die gesamte Planung und Projektkoordination, unterstützen Sie aber auch bei der Auswahl externer Fachplaner, Gutachter und Fach-Rechtsanwälten. Weiters korrespondieren wir natürlich auch direkt mit den Behörden und Amtssach-verständigen und begleiten bzw. vertreten Sie auch bei Behörden und Verhandlungstermine.